Keine Testpflicht für Patienten
… vor dem Zahnarztbesuch Die Regelung der ab 1. April 2021 geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, wonach die Inanspruchnahme von medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen von der Vorlage eines negativen Schnell- oder Selbsttest durch den Kunden abhängig ist, gilt nach Auffassung der KZV SachsenMehr erfahren…